Um Ihnen einen noch umfassenderen Service zu bieten, haben Mitarbeiter im Laufe des Jahres 2007 an Fortbildungen zu Sachverständigen teilgenommen. Hier wurden mehrere Lehrgänge für Schimmel und Feuchteschäden (TÜV-zertifiziert) sowie für Wertermittlung und Schäden an Gebäuden besucht.
Durch den erfolgreichen Abschluß der Weiterbildungen sind wir noch besser für die heutigen Anforderungen des Marktes aufgestellt. Eine zum Teil auch gewerkübergreifende Beratung ist teilweise unumgänglich, um ein schlüssiges Sanierungskonzept zu entwerfen. Denn nur, wer die Funktion der einzelnen Bauteile versteht, ist in der Lage, das Gebäude als Ganzes zu sehen und zu beurteilen.
Wir stehen Ihnen nicht nur beratend und bauleitend zur Seite. Wurde durch nicht fachgerecht ausgeführte Arbeiten ein Schaden an Ihrem Gebäude verursacht, sind wir in der Lage dies mit einem Gutachten zu dokumentieren.
Auch bei der Erkennung und Beurteilung von Elementarschäden (Sturmschäden, Hagelschäden etc.) können Sie von unserer umfassenden Ausbildung und unserer langjährige Erfahrung profitieren.
Auffangeinrichtungen, persönliche Schutzausrüstung als nichtständige Absturzsicherung bestehend aus:
Auffanggurt, Verbindungsseile, Falldämpfer, Höhensicherungsgeräte, Anschlagmittel etc.
müssen jährlich auf Funktionsfähigkeit und den allgemeinen Zustand überprüft werden. Für die Einhaltung dieser Überprüfungen ist der Eigentümer bzw. dessen Beauftragter verantwortlich. Bei Unfällen mit nicht geprüften Auffangeinrichtungen kann dies ein Strafverfahren nach sich ziehen.
Auskunft erteilt hier auch die zuständige Berufsgenossenschaft.
Diese Prüfungen sind nur von einem ausgebildeten Sachkundigen durchzuführen. Wir haben diese Sachkunde in einem mehrtägigen Seminar erworben und in einer Prüfung am 07.02.2007 bei der Bau BG Wuppertal/Haan nachgewiesen. Wir sind berechtigt, die entsprechenden Prüfungen vorzunehmen und zu dokumentieren.
Die Prüfung der Auffangsysteme kann z. B. mit der jährlichen Wartung des betroffenen Daches verbunden werden. Über das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie ein Prüfprotokoll. Im Erfolgsfall erhält das Gerät eine Prüfplakette.
Ansicht Sachkundiger
Ansicht Sachverständiger